Aktuelle Infos zu COVID-19/Corona
Aktuell
02.12.2020, 18:00 Uhr – Der Gastronomie Lockdown wird bis zum 10. Januar 2021 verlängert
Der Teil-Lockdown mit geschlossenen Restaurants, Museen, Theatern und Freizeiteinrichtungen wird bis zum 10. Januar verlängert.
03.11.2020, 16:00 Uhr – Corona-Hilfen für November 2020
Was wird gezahlt?
- Es werden im Vergleich zum November des Vorjahres 75% der Einnahmen ausgeglichen.
- Bei Betrieben ab 50 Beschäftigten werden ca. 70% ausgeglichen.
- Bei Betrieben, die erst dieses Jahr gegründet wurden, wird sich auf Oktober 2020 bezogen
Werden Umsätze aus dem Außer-Haus-Geschäft angerechnet?
Umsätze aus dem Außer-Haus-Geschäft, also Liefer- & Abholservice, werden nicht auf die Hilfsleistungen angerechnet und können daher „on top“ erwirtschaftet werden.
Wer erhält die Hilfeleistung?
Alle Betriebe, die durch den Lockdown schließen müssen, wie z.B.
- Gastronomen
- Soloselbstständige
- Sportvereine
- Hotels
- Kinos
- kulturelle Einrichtungen
- Betreiber von Fitnessstudios uvm.
Wie bekomme ich die Nothilfen im November?
Anlaufstelle für die Stellung des Antrags ist https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
- Auf der Internet-Seite der Überbrückungshilfe wird es einen vereinfachten Antrag geben, den Antragssteller ausfüllen müssen.
- Da die Umsetzung einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll es die Möglichkeit von Abschlagszahlungen als schnelle Hilfsleistungen geben.
Aktuell, 28.10.2020
Ab dem 02. November 2020 gilt für die Gastronomie ein neuer Lockdown. Lierferservice und Abholgeschäfte sind hiervon nicht betroffen.
Mit unserem Modell „Flex“ können Sie Ihre Speisen kurzfristig online anbieten und bleiben dabei in der Abrechnung flexibel.
Für Neukunden
Seit dem 16.03.2020 sind viele Gastronomen dazu gezwungen Ihren Geschäftsbetrieb auf unbestimmte Zeit einzustellen oder einzuschränken. Als Alternative entschließen sich immer mehr betroffene Gastronomen einen Lieferservice einzurichten.
Wir haben unsere Preismodelle für Sie angepasst und bieten nun einen monatlich kündbaren Plan an. Dieser wird für den Zeitraum der anhaltenden Coronakrise verfügbar sein. Sie können sofort starten und online Bestellungen entgegen nehmen.
Für Bestandskunden
Viele Lieferdienste verzeichnen aktuell ein erhöhtes Bestellaufkommen. Kommunizieren Sie auf Ihrer Webseite und auf Ihren sozialen Kanälen, dass Ihr Lieferbetrieb weiterhin verfügbar ist und die Hygienestandards erhöht wurden. Sie können das Hinweis Textfeld im Gustoco Dashboard nutzen, um Ihren Kunden Hinweise zur kontaktlosen Essenlieferung zu geben oder über Verständnis für erhöhte Lieferzeiten zu informieren.
Welche Sicherheitsvorkehrungen sollten Sie in Ihrem Restaurant treffen?
Mitarbeiter
Wenn einer Ihrer Mitarbeiter grippeähnliche Symptome zeigt, wird empfohlen, diesen nicht arbeiten zu lassen. Ihre Mitarbeiter sollten erst dann an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie keine Symptome mehr zeigen und sich gesund fühlen.
Kundenkontakt
Weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, bei online Zahlungen das Essen vor der Tür abzustellen und erst dann die Klingel zu betätigen. Bei Barzahlungen ist ein Sicherheitsabstand zu empfehlen. Stellen Sie zudem Ihren Mitarbeitern ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Für weitere Informationen und offizielle Stellungnahmen zu COVID-19 und den Symptomen besuchen Sie bitte die Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.